Vorsorge und Versicherung
In der Anlage Vorsorgeauwand sind die Beiträge für Versicherungen einzutragen. Die gesetzliche Krankenversicherung wird hier eingetragen, aber auch Rürup Verträge. Riester-Sparer machen ihre Angaben in der Anlage AV. Das ist wichtig, um den Sonderausgabenabzug auszunutzen.
Sonderausgaben
Die Basisbeträge der Krankenversicherung und Rentenversicherung sind immer Sonderausgaben. Diese sollten Sie immer angeben. Hinzu kommen Beiträge für:
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Krankenzusatzversicherung
Die oben genannten Versicherungen werden jedoch nur berücksichtigt, wenn die Kranken- und Pflegeversicherung unter 1.900 Euro (Selbstständige 2.800) gelegen haben.
Mit einer Riesterrente gibt es nicht nur Zulagen vom Staat, sondern auch Steuerersparnisse. Bis zu 2.100 Euro können hier angegeben werden, wenn der Höchstbetrag einbezahlt wurde. Selbstständige profitieren von ihren Rürup-Verträgen. Für 2015 können bis zu 22.172 Euro angegeben werden. 80 % davon zählen als Sonderausgabe.
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