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GRÜNDUNGSZUSCHUSS

Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Informationsgespräch unter: 089 74 05 10 56

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Gründungszuschuss

GRÜNDUNGSZUSCHUSS

Der Gründungszuschuss, oft auch Gründerzuschuss genannt, stellt einen Ersatz zum Arbeitslosengeld I dar. Er soll den Betroffenen den Schritt in die Selbständigkeit erleichtern und dient zugleich der sozialen Absicherung in der Anfangsphase. 

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Zur Sicherung des Lebensunterhalts können Sie in der Anfangszeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Dieser wird zunächst für 6 Monate beantragt. Er kann neben sonstigen öffentlichen Mitteln zur Förderung von Existenzgründungen gewährt werden. 

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Wichtiges zum Gründungszuschuss:

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  • Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Es besteht kein Rechtsanspruch!

  • Die Förderung soll zu einer möglichst nachhaltigen Selbständigkeit führen. Dabei ist auch die Aufnahmefähigkeit des für Sie erreichbaren Arbeitsmarktes zu berücksichtigen. 

  • Bei der Gewährung des Gründungszuschusses werden auch mögliche Stellenangebote berücksichtigt und eine Abwägung von Seiten des Arbeitsamts findet statt. 

  • Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Teilen. Zum einen das Arbeitslosengeld und zum anderen 300 Euro Zuschuss. 

  • Der Antrag für den Gründungszuschuss muss vor der Gründung gestellt werden!

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Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung und bei allen Fragen zum Gründerzuschuss. Unsere Gründerberatung wird im Falle einer vorliegenden Arbeitslosigkeit mit bis zu 100 % bezuschusst und ist damit für Sie komplett kostenlos

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Gründerzuschuss: Wer kann den Zuschuss überhaupt beantragen? 

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  • Grundvoraussetzung für die Beantragung des Gründungszuschusses ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

  • Dieser Anspruch muss mindestens 150 Resttage betragen.

  • Zudem muss die beabsichtigte Selbständigkeit mindestens 15 Wochenstunden füllen.

  • Kenntnisse und Fähigkeiten zur Unternehmung müssen nachgewiesen werden. Dies kann auch durch ein gefördertes Gründungscoaching geschehen. 

  • Eine fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit bescheinigen. Wir sind als fachkundige Stelle zertifiziert und können Tragfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. 

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Gründungszuschuss: Unterlagen für die fachkundige Stelle

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Um ihr Geschäftskonzept prüfen zu können, benötigen wir eine Vielzahl von Unterlagen, dazu zählen unter anderem: 

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  1. Businessplan 

  2. Lebenslauf

  3. Kapitalbedarfsplanung

  4. Finanzierungsplanung

  5. Umsatz- und Rentabilitätsplanung (36 Monate)

  6. Liquiditätsplanung (36 Monate)

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Folgeantrag für den Gründungszuschuss:

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​Nach der ersten Phase (6 Monate) des Gründungszuschusses können Sie einen Folgeantrag für weitere 9 Monate stellen. Beim Folgeantrag gibt es weitere Besonderheiten, die Sie als Existenzgründer beachten müssen. Gerne beraten wir Sie hierzu, damit Ihr Antrag genehmigt wird. 

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UNSERE ADRESSE

4vestor GmbH - Ihr starker Partner in Sachen: 

Existenzgründungsberatung Gründerberatung Startup-Finanzierung

Mittenwalder Str. 43a, 81377 München

Email: info@4vestor.de

Tel: 089 74 05 10 56

 

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