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GRÜNDUNGSZUSCHUSS

Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Informationsgespräch unter: 089 74 05 10 56

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Gründungszuschuss

GRÜNDUNGSZUSCHUSS

Der Gründungszuschuss, oft auch Gründerzuschuss genannt, stellt einen Ersatz zum Arbeitslosengeld I dar. Er soll den Betroffenen den Schritt in die Selbständigkeit erleichtern und dient zugleich der sozialen Absicherung in der Anfangsphase. 

Zur Sicherung des Lebensunterhalts können Sie in der Anfangszeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Dieser wird zunächst für 6 Monate beantragt. Er kann neben sonstigen öffentlichen Mitteln zur Förderung von Existenzgründungen gewährt werden. 

Wichtiges zum Gründungszuschuss:

  • Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Es besteht kein Rechtsanspruch!

  • Die Förderung soll zu einer möglichst nachhaltigen Selbständigkeit führen. Dabei ist auch die Aufnahmefähigkeit des für Sie erreichbaren Arbeitsmarktes zu berücksichtigen. 

  • Bei der Gewährung des Gründungszuschusses werden auch mögliche Stellenangebote berücksichtigt und eine Abwägung von Seiten des Arbeitsamts findet statt. 

  • Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Teilen. Zum einen das Arbeitslosengeld und zum anderen 300 Euro Zuschuss. 

  • Der Antrag für den Gründungszuschuss muss vor der Gründung gestellt werden!

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung und bei allen Fragen zum Gründerzuschuss. Unsere Gründerberatung wird im Falle einer vorliegenden Arbeitslosigkeit mit bis zu 100 % bezuschusst und ist damit für Sie komplett kostenlos

Gründerzuschuss: Wer kann den Zuschuss überhaupt beantragen? 

  • Grundvoraussetzung für die Beantragung des Gründungszuschusses ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

  • Dieser Anspruch muss mindestens 150 Resttage betragen.

  • Zudem muss die beabsichtigte Selbständigkeit mindestens 15 Wochenstunden füllen.

  • Kenntnisse und Fähigkeiten zur Unternehmung müssen nachgewiesen werden. Dies kann auch durch ein gefördertes Gründungscoaching geschehen. 

  • Eine fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit bescheinigen. Wir sind als fachkundige Stelle zertifiziert und können Tragfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. 

Gründungszuschuss: Unterlagen für die fachkundige Stelle

Um ihr Geschäftskonzept prüfen zu können, benötigen wir eine Vielzahl von Unterlagen, dazu zählen unter anderem: 

  1. Businessplan 

  2. Lebenslauf

  3. Kapitalbedarfsplanung

  4. Finanzierungsplanung

  5. Umsatz- und Rentabilitätsplanung (36 Monate)

  6. Liquiditätsplanung (36 Monate)

Folgeantrag für den Gründungszuschuss:

​Nach der ersten Phase (6 Monate) des Gründungszuschusses können Sie einen Folgeantrag für weitere 9 Monate stellen. Beim Folgeantrag gibt es weitere Besonderheiten, die Sie als Existenzgründer beachten müssen. Gerne beraten wir Sie hierzu, damit Ihr Antrag genehmigt wird. 

UNSERE ADRESSE

4vestor GmbH - Ihr starker Partner in Sachen: 

Existenzgründungsberatung Gründerberatung Startup-Finanzierung

Josephspitalstr. 4, 80331 München

Email: info@4vestor.de

Tel: 089 74 05 10 56

 

Ihre Anfahrt zu uns

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