
GRÜNDUNGSZUSCHUSS
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GRÜNDUNGSZUSCHUSS
Der Gründungszuschuss, oft auch Gründerzuschuss genannt, stellt einen Ersatz zum Arbeitslosengeld I dar. Er soll den Betroffenen den Schritt in die Selbständigkeit erleichtern und dient zugleich der sozialen Absicherung in der Anfangsphase.
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Zur Sicherung des Lebensunterhalts können Sie in der Anfangszeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Dieser wird zunächst für 6 Monate beantragt. Er kann neben sonstigen öffentlichen Mitteln zur Förderung von Existenzgründungen gewährt werden.
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Wichtiges zum Gründungszuschuss:
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Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Es besteht kein Rechtsanspruch!
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Die Förderung soll zu einer möglichst nachhaltigen Selbständigkeit führen. Dabei ist auch die Aufnahmefähigkeit des für Sie erreichbaren Arbeitsmarktes zu berücksichtigen.
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Bei der Gewährung des Gründungszuschusses werden auch mögliche Stellenangebote berücksichtigt und eine Abwägung von Seiten des Arbeitsamts findet statt.
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Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Teilen. Zum einen das Arbeitslosengeld und zum anderen 300 Euro Zuschuss.
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Der Antrag für den Gründungszuschuss muss vor der Gründung gestellt werden!
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Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung und bei allen Fragen zum Gründerzuschuss. Unsere Gründerberatung wird im Falle einer vorliegenden Arbeitslosigkeit mit bis zu 100 % bezuschusst und ist damit für Sie komplett kostenlos.
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Gründerzuschuss: Wer kann den Zuschuss überhaupt beantragen?
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Grundvoraussetzung für die Beantragung des Gründungszuschusses ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
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Dieser Anspruch muss mindestens 150 Resttage betragen.
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Zudem muss die beabsichtigte Selbständigkeit mindestens 15 Wochenstunden füllen.
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Kenntnisse und Fähigkeiten zur Unternehmung müssen nachgewiesen werden. Dies kann auch durch ein gefördertes Gründungscoaching geschehen.
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Eine fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit bescheinigen. Wir sind als fachkundige Stelle zertifiziert und können Tragfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
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Gründungszuschuss: Unterlagen für die fachkundige Stelle
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Um ihr Geschäftskonzept prüfen zu können, benötigen wir eine Vielzahl von Unterlagen, dazu zählen unter anderem:
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Businessplan
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Lebenslauf
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Kapitalbedarfsplanung
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Finanzierungsplanung
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Umsatz- und Rentabilitätsplanung (36 Monate)
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Liquiditätsplanung (36 Monate)
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Folgeantrag für den Gründungszuschuss:
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​Nach der ersten Phase (6 Monate) des Gründungszuschusses können Sie einen Folgeantrag für weitere 9 Monate stellen. Beim Folgeantrag gibt es weitere Besonderheiten, die Sie als Existenzgründer beachten müssen. Gerne beraten wir Sie hierzu, damit Ihr Antrag genehmigt wird.
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UNSERE ADRESSE
4vestor GmbH - Ihr starker Partner in Sachen:
Existenzgründungsberatung Gründerberatung Startup-Finanzierung
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