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Versicherungsmakler München: Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie wird Berufsunfähigkeit überhaupt definiert?


Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn Sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität nicht mehr oder nur noch im begrenzten Umfang ausüben können. Zur Absicherung des finanziellen Risikos, das mit der Berufsunfähigkeit einhergeht, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Im Versicherungsfall zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Eintritt in das gesetzliche Rentenalter eine monatliche Rente, um die finanziellen Verluste auszugleichen, die durch die Berufsunfähigkeit entstehen. Diese Rente wird in ihrer Höhe bei Vertragsabschluss festgelegt und kann im Nachhinein nicht mehr geändert werden.


Wann spricht man von Berufsunfähigkeit?


Wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund einer Ereignisses oder einer Krankheit nicht mehr ausüben kann, gilt als berufsunfähig. Berufsunfähigkeit ist jedoch von der Erwerbsunfähigkeit zu unterscheiden. Denn eine Person kann auch dann als berufsunfähig gelten, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann – ungeachtet dessen, ob sie in der Lage ist, einer anderen Tätigkeit nachzugehen, bei der sie eventuell deutliche Gehaltseinbußen gegenüber dem erlernten Beruf hinnehmen muss. Erst wenn überhaupt keiner Erwerbsarbeit mehr nachgegangen werden kann, spricht man von Erwerbsunfähigkeit.

Der zuletzt ausgeübte Beruf ist unabhängig von der bisherigen Schulbildung oder einer Ausbildung der Beruf, der zuletzt ausgeübt wurde. Oft ist es die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung. Aber auch wenn der Hauptberuf klar bestimmt und die Tätigkeit nicht mehr oder nur teilweise ausgeübt werden kann, tritt nicht automatisch eine Berufsunfähigkeit auf. Sofern der Versicherte auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, die zumutbar erscheint und gesundheitlich als auch fachlich vom Versicherten bewältigt werden kann, gilt keine Berufsunfähigkeit. Wann eine Verweisung okay geht entscheiden hierzulande oft die Gerichte.

Statistisch gesehen wird jeder Vierte im Leben berufsunfähig, also 25 % der Bevölkerung. Die Hauptursachen liegen im Wesentlichen in Herzerkrankungen und Erkrankungen des Gefäßsystems, aber auch Wirbelsäulenerkrankungen nehmen immer weiter zu. Neben physischen Krankheiten gilt eine Berufsunfähigkeit auch für psychische Leiden, wie Depressionen etc. Entscheiden sollten sich Verbraucher früh für eine BU-Versicherung, da bei Krankheit ein Abschluss meist nicht mehr möglich ist. Teilweise bieten Versicherer Aktionsprodukte mit geringen Gesundheitsfragen an, bei denen ein Vertrag trotz Vorerkrankung abgeschlossen werden kann. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Versicherungsmakler nach solchen Aktionen. Stellen Sie nicht blind einen Antrag, wenn es zu einer möglichen Ablehnung kommen kann, denn dann haben Sie unter Umständen keine Möglichkeit mehr auf einen Versicherungsschutz. Nutzen Sie die Möglichkeiten über ihren Versicherungsmakler eine Risikovoranfrage zu stellen.


Warum benötige ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?


Der gesetzliche Schutz wurde leider abgeschafft, sodass Sie keinen ausreichenden Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben. Deshalb müssen Sie dieses Risiko durch einen privaten Versicherungsschutz eingrenzen.


Informieren Sie sich bei uns unter: 089 74 05 10 56 oder per Mail: info@4vestor.de

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