Das Honoraranlageberatungsgesetz sollte die Qualität der Finanzberatung in Deutschland verbessern, die Transparenz erhöhen und den Verbraucher stärken.
Leider kam es in den vergangenen Jahren bei verschiedenen Kapitalanlage zu erheblichen Verluste auf Seiten der Kunden. Totalverluste bei geschlossenen Fonds aller Art (Immobilien, Schiffe, Medien) mussten hingenommen werden. Aber auch bei Genusscheinen und ähnlichen Schuldverschreibungen kam es zu erheblichen Kapitalverlusten. (Prokon, Infinus)
Neben den Nachteilen von geschlossenen Fonds, die von Haus aus vorhanden sind, kamen Managementprobleme und Fehlinvestitionen hinzu. Kunden, denen geschlossene Fonds angedreht wurden, wurden oft falsch beraten. Die Provisionen sind vor allem bei geschlossenen Beteiligungen sehr hoch. Das Interesse der Anleger findet dann schnell weniger Beachtung. Auf Risiken wird kaum eingegangen und von vermeintlich sicheren Sachwert-Anlagen ist die Rede.
Ausgangsproblematik: Anlageberatung ist in Deutschland kostenlos!
Geschenkt wird Ihnen natürlich trotzdem nichts. Das vergessen oft Bankkunden beim Abschluss einer Geldanlage. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund viele Gesetze auf den Weg gebracht. Dadurch sollten Anleger besser geschützt werden und Berater eine bessere Qualifikation mitbringen. Die Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) stellt dabei die aktuelle Spitze des Eisberges dar. Leider beschränkt sich das Gesetz aber nur auf Finanzinstrumente wie Wertpapiere. Eine einheitliche Lösung für alle Bereiche wurde nicht geschaffen.
Während man beim Gang zum Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar Honorare gewohnt ist, geht die Allgemeinheit davon aus das die Finanzberatung ohne Entgelt erhältlich ist.
Mit der gesetzlichen Neuregelung will man die Qualität der Finanzberatung verbessern. Aktuell sehen wir jedoch noch erheblichen Nachholbedarf. Vor allem Versicherungsmakler werben mit Kapitalanlagemöglichkeiten, obwohl diese nicht qualifiziert sind. Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist mit Sicherheit keine geeignete Anlage für den Vermögensaufbau. Als Ergänzung zur Altersvorsorge wurde diese konzipiert und dafür ist sie auch geeignet. Weiter werden in Deutschland immernoch Massen von aktiv gemanagten Investmentfonds verkauft. Ausgabeaufschläge in Höhe von 5 % sind üblich. Dieser kommte einem Kapitalverlust von 5 % im Abschlussjahr gleich. Aber auch einige Vermögensverwaltungen sind bei der Gestaltung von Einkommensmöglichkeiten findig. Vermögensverwaltende Fonds (80 % Renten - 20 % Aktien) haben eine Managementgebühr von über 1,5 % jährlich. Wie hier noch der Kapitalerhalt sichergestellt werden soll ist uns schleierhaft.
Warum Honorarberatung?
Provisionen dürfen vom Honorarberater nicht angenommen werden. Weiter muss jeder Honorarberater seine Empfehlungen auf eine hinreichenden Marktüberblick gründen. Eine breite Streuung wird somit normalerweise gewährleistet.
Zu beachten ist jedoch, dass eine honorarbasierte Vergütung nicht automatisch für eine gute Beratung steht. Bei der Auswahl des geeigneten Honorarberaters sollte dessen Ausbildung und ein Universitätsstudium Bedingung sein. Eine Versicherungsausbildung ist einfach zu wenig.
Fazit
Die Honorarberatung bietet dem Kunden bei der richtigen Beraterwahl eine qualifizierte Anlageberatung. Diese erfolgt unabhängig und objektiv.
4vestor GmbH
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