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Wie wichtig ist ein Honorarberater?

In Deutschland gibt es zurzeit rund 300.000 Vermittler für das Thema Finanzanlagen. Aber Achtung Privatanleger müssen bei der Auswahl des Beraters bzw. des Vermittlers zunächst ein paar Sachen beachten, denn man unterscheidet zwischen der Anlageberatung mit Provision und der nicht provisionsgestützten, aber kostenpflichtigen Honorarberatung.


Wo finden sich die wesentlichen Unterschiede zwischen Honorarberatung und Anlageberatung ohne Gebühr?

Ein Kunde, der zu seiner Bank oder Sparkasse geht, sich dort kostenlos zum Thema Aktien, Fonds oder der Geldanlage beraten lässt und schließlich ein Finanzprodukt kauft, genießt keine tatsächliche Beratung. Dass liegt daran, dass der Bankberater für die vermittelte Geldanlage eine Provision bekommt, er wird also vom Produktanbieter dafür bezahlt. Nun dürfte der Interessenskonflikt bekannt sein. Der Bankberater ist also mehr Verkäufer als objektiver Berater. Dieses System kennt man bereits aus dem Versicherungsbereich. Die Motivation der Produktempfehlung erscheint nun in einem anderen Licht. Der Vermittler wird daher womöglich ein Produkt empfehlen, für das er mehr Provision erhält als für ein anderes, auch wenn das andere Produkt für den jeweiligen Verbraucher besser geeignet ist oder einfach günstiger ist. Damit ist die Beratung am Ende gar nicht kostenlos, denn die Provision trägt am Ende der Kunde. Die Höhe der Vergütung wird oft nur im Kleingedruckten erwähnt.

Folgende Punkte sollten deshalb im Vorfeld geklärt werden

  • Allgemeine persönliche Angaben

  • Familienstand und Lebenssituation

  • Berufliche Situation und Aussichten

  • Einkommen und Vermögen

  • Alle bisher vorhandenen Finanzprodukte

  • Finanzielle Ziele, sowie die Risikobereitschaft

  • Dauer der Beratung

  • Kostenvoranschlag über das Honorar oder die Provision

Anders verhält es sich mit dem Honorarberater und dessen Bezahlung. Er erhält keine Provisionen von dem Anbieter eines Finanzprodukts, sondern nur Zahlungen vom Kunden. Die Kosten werden meist in Bezug auf den Arbeitsaufwand festgelegt. Die Motivation des Honorarberaters ist allein das Interesse und der Erfolg des Anlegers. Er unterliegt keinem Verkaufsdruck und kann deshalb objektiver beraten. Oft ist dadurch die Beratungsqualität erhöht.


Wie sieht es rechtlich aus?


Ein Honorarberater berät nach Stundenaufwand und stellt dem Kunden nach der Beratung eine Rechnung, ähnlich wie es ein Rechtsanwalt macht. Seit dem 1. August 2014 ist die Honorarberatung über Vermögensanlagen im Honoraranlageberatungsgesetz geregelt, dadurch sind auch rechtliche Regelungen nun getroffen worden. Wer sich auf Investmentfonds und oder geschlossene Investmentvermögen beschränkt in seiner Beratung, der wird nun als „Honorar-Finanzanlagenberater” bezeichnet und vom örtlichen Gewerbeamt zugelassen und überwacht. Dagegen heißt „Honoraranlageberater”, wer alle Finanzinstrumente, also auch Aktien oder Zertifikate, in seiner Beratung anbietet. Er wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen und überwacht.

„Honorar-Finanzanlagenberater” werden im öffentlichen Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer (IHK) gelistet.


Um Konflikte zwischen den Interessen der Kunden und denen des Instituts oder von Emittenten und Anbietern auszuschließen, dürfen sich Honoraranlageberater nicht auf Eigenprodukte beschränken. Außerdem verbieten die neuen Vorschriften, dass Honorarberater nur Finanzprodukte von Anbietern anbieten, mit denen sie eine enge Verbindung haben. Die Bezeichnung „Honorar-Anlageberatung” ist durch das Gesetz geschützt und sorgt damit auch für Transparenz am Markt.


Anforderungen an die unabhängige Honorarberatung

  • Vergütung ausschließlich durch den Kunden

  • Breit gestreute Angebotspalette an Finanzinstrumenten (ETFs, Investmentfonds)

  • Organisatorische, funktionale und personelle Trennung (Kein Interessenskonflikt)

  • Eintragung im Register

Mit welchen Kosten kann der Verbraucher rechnen?


Grundsätzlich finden sich unterschiedliche Abrechnungsmethoden auf dem Markt.

  1. Bezahlung pro Stunde: Der Berater lässt sich nach dem angefallenen Arbeitsaufwand pro Stunden beraten, hier liegen die Stundensätze zwischen 150 Euro und 200 Euro.

  2. Vereinbarung eines Pauschalhonorars: Man kann auch von vornherein einen pauschalen Betrag für die Beratungskosten festlegen, unabhängig vom Zeitaufwand. So ist der Kostenrahmen von vornherein genau definiert.

  3. Prozentualer Satz auf das betreute Vermögen: Die Kosten werden hier auf das verwaltete Vermögen berechnet, hier sind 2 % im Durchschnitt fällig.

Wo finde ich den richtigen Honorarberater?

Grundsätzlich kann man im Register nach dem Honorarberater suchen. Eine andere Alternative stellt hier aber auch google, etc. dar. Da es in den meisten Städten nur eine Handvoll Honorarberater gibt, wird man recht schnell fündig.

Bei der Auswahl sind folgende Dinge zu beachten

  • Das Honorar sollte von Beginn an klar geregelt sein

  • Die Beratung sollte einfach und sachlich sein

  • Der Berater nimmt sich die Zeit und erklärt alles ausführlich

  • Unterschiedliche Möglichkeiten sollten angeboten werden

  • Ein Abschluss sollte nicht im Fokus stehen

Brauche ich denn überhaupt einen Finanzberater?


Ein Experte macht nicht nur bei steuerlichen Sachen Sinn, sondern natürlich auch, wenn es um die Finanzen geht. Deshalb sollte über einen fachkundigen Berater durchaus nachgedacht werden. Durch die Unabhängigkeit des Beraters steht das Wohl des Kunden im Vordergrund.



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