top of page

Honorarberatung: Warum dieser Beratungstyp langfristig Erfolg haben wird!

Nachdem die Honorarberatung in Deutschland nur im Finanzanlagenbereich wirklich definiert worden ist, ist vor allem im Bereich Versicherungen eine Unterscheidung schwer zu treffen. Das liegt im Wesentlichen daran, dass es keinen Begriffssschutz gibt. Das bedeutet, dass auch Provisions-Vermittler, Honorarberatung anbieten dürfen. Im Finanzanlagebereich dürfen Berater nach §34f auch Honorarberatung anbieten, obwohl diese eigentlich auf Provisionsbasis arbeiten. Verbraucher sollten deshalb explizit nach der Erlaubnis nachfragen und sich nur an Honorarberater wenden, die über den §34h verfügen. Berater mit dem §34f können sich problemlos zu einem Berater nach §34h wandeln lassen. Wenn ihr Honorarberater also wirklich ohne Provisionen arbeiten will, dann hat er eine Erlaubnis für den Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h! Bei der Honorarberatung wird nach Aufwand und Stunden ein Beratungshonorar fällig. Im Durchschnitt wird hierfür 150 Euro zzgl. MwSt. verlangt. Eine Beratung kann gut und gerne fünf Stunden dauern, sodass Verbraucher mit einem Betrag um 1.000 Euro rechnen müssen. Trotzdem ist die Honorarberatung in vielen Fällen die sicherere und lukrativere Variante. Es wird in der Regel auf kostengünstige Produkte zurückgegriffen, die über die Laufzeit ihren Mehrwert ausspielen. Klassische Investmentfonds kosten rund 1,5 % mehr im Jahr, als ein kostengünstiger Index-Tracker. Empirische Studien haben zudem gezeigt, dass aktives Fondsmanagement die passive Abbildung von Indices nicht schlagen kann. Deshalb macht es auch keinen Sinn dem Fondsmanager sinnlos Geld in den Rachen zu werden. Nachdem bei ETFs keine Provisionen gezahlt werden, wird Ihnen ihr Bankberater diese Produkte jedoch gar nicht erst anbieten. Gehen Sie deshalb lieber gleich zu einem Honorarberater.


Wie kann ich auf einfache Art und Weise sehen, ob mein Honorarberater ein wirklicher Honorarberater ist?


Dazu können Sie zum Beispiel einen Blick in das Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) werfen. Hier werden sowohl die Berater nach §34f, als auch die Honorarfinanzanlagenberater nach §34h geführt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen unterstützt den Beratungsansatz der Honorarberatung. Sie sagen, dass die Finanzberatung gegen Honorar eine eigenständige Dienstleistung darstellt und ergebnisoffen ist. Dies stellt die gewisse Neutralität dar. Ein Honorarberater profitiert nicht von dem Abschluss eines Produktes. Das Stundenhonorar ersetzt die Vertriebsprovision des Beraters.


Sie suchen nach einem Honorarberater in München, dann sprechen Sie uns an:

Honorarberatung München

4vestor GmbH

Treffauerstr. 19

81373 München

089 74 05 10 56

bottom of page