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Honorarberatung München: Finanzunterricht als Schulfach


Honorarberatung München

Es kommt wieder Schwung in die Diskussion. Gestern berichtete die SZ darüber. Seit längerem setzt sich unsere Honorarberatung für eine bessere Finanzbildung in der Schule ein. Viele krumme Geschäfte könnten durch die Bildungskomponente verhindert oder im Keim erstickt werden.


Was müssen eine Finanzbildung und ein Finanzunterricht beinhalten?


Honorarberatung 4vestor: Der Schüler muss durch einen kompetenten Lehrer folgende Inhalte vermittelt bekommen:

  1. Wie lege ich mein Geld sinnvoll an.

  2. Wann lohnt es sich für mich eine Wohnung/Immobilie zu kaufen.

  3. Soll ich die Immobilie selbst nutzen oder vermieten.

  4. Was sind Aktien, Anleihen, usw.

  5. Rendite und Risiko

Durch die vermittelten Grundkenntnisse können die Schüler ein breiteres Portfolio aufbauen und so auch von Wertsteigerungen profitieren. Neben der Diskussion der Finanzbildung geht die SZ noch auf eine geplante Gesetzesänderung ein, die die Honorarberatung 4vestor explizit unterstützt, um den Sumpf der gierigen Finanzvermittler auszutrocknen.


Der Sachverhalt sieht wie folgt aus:


Bankberater und Finanzvermittler (oft nennen sich diese Finanzberater, oder Vermögensberater) stehen schwere Zeiten bevor, denn künftig müssen die Vermittler ihre Provisionen offen legen, dadurch wird endlich Transparenz geschaffen. Vor allem schlechte Produkte beinhalten meist einen hohen Provisionsanteil. Wenn der Interessent nun weiß, dass der Vermittler 10.000 Euro bekommt, wird er diesen Vertrag, oder das Anlageinstrument hinterfragen. Der bis jetzt herrschende Interessenskonflikt wird endlich aufgedeckt. Die Honorarberatung wird von dieser Änderung überproportional profitieren können, denn der Verbraucher wird mit der Honorarberatung deutlich günstiger fahren als mit den voll provisionierten Produkten. Honorarberater setzen schon heute oft auf günstige ETF Produkte, die auch von der Stiftung Warentest empfohlen werden. Dadurch spart sich der Kunde die teuren Vermittlerkosten und kann eine höhere Rendite erwirtschaften.


Leider weist das Gesetz noch Schwächen auf. Denn der Bankberater kann sogenannte Pauschalgebühren verlangen. Diese pauschale Gebühr kann der Verbraucher jedoch mit einer Honorarberatung vergleichen und wird auch den qualitativen Mehrwert eines Honorarberaters schnell erkennen. Ein Bankberater ist neben seines Interessenskonflikts Produktabhängig, das sind die meisten Honorarberater im Finanzanlagenumfeld nicht. Dies sollten Verbraucher beim Honorarberater explizit erfragen und sich zur Not schriftlich geben lassen. Der Gesetzgeber möchte die Transparenz gezielt erhöhen und somit das Verbrauchervertrauen stärken. Diesen Vorstoß können wir als unabhängige Honorarberatung in München nur unterstützen.


Aktuell befinden wir uns in einem Sparer unfreundlichen Zinsumfeld, deshalb müssen Sparer umdenken und auf Alternativen setzen. Diese Alternativen können Wertpapiere sein. Leider gibt es immer wieder Anbieter, die geschlossene Fondsbeteiligungen verkaufen möchten. Empirische Studien haben gezeigt, dass mehr als die Hälfte der geschlossenen Beteiligungen im Sachwertumfeld Pleite gehen, also der Kapitalverlust eingetreten ist. Diese Produkte sollten komplett vom Markt verschwinden. Dies kann durch die zusätzliche Transparenz einfach geschehen.


4vestor GmbH

Treffauerstraße 19

81373 München

089-74051056


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